Hilfsmittel
In Physik und Natur und Technik -Schwerpunkt Physik sind bei schriftlichen Prüfungen in der Regel Hilfsmittel zugelassen. Details entnehmen Sie bitte den jeweils angegbenen Links:
• Bei schriftlichen Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfung) darf in Physik und in Natur und Technik – Schwerpunkt Physik ein Taschenrechner verwendet werden. Genauere Regelungen hinsichtlich der Funktionalität des Taschenrechners werden durch KMS getroffen.
• Ab Jahrgangsstufe 10 darf die vom Staatsministerium genehmigte Merkhilfe Mathematik und eine der vom Staatsministerium für Leistungserhebungen zugelassenen naturwissenschaftlichen Formelsammlungen verwendet werden.
• Die Regelungen über die Verwendung der Hilfsmittel bei mündlichen Leistungserhebungen oder deren Ausschluss sind durch die KMBek v. 7. Juni 2011 geregelt.