Hilfsmittel

In Physik und Natur und Technik -Schwerpunkt Physik sind bei schriftlichen Prüfungen in der Regel Hilfsmittel zugelassen. Details entnehmen Sie bitte den jeweils angegbenen Links:

 

• Bei schriftlichen Leistungsnachweisen (ohne Abiturprüfung) darf in Physik und in Natur und Technik – Schwerpunkt Physik ein Taschenrechner verwendet werden. Genauere Regelungen hinsichtlich der Funktionalität des Taschenrechners werden durch KMS getroffen.

Ab Jahrgangsstufe 10 darf die vom Staatsministerium genehmigte Merkhilfe Mathematik und eine der vom Staatsministerium für Leistungserhebungen zugelassenen naturwissenschaftlichen Formelsammlungen verwendet werden.

Die Regelungen über die Verwendung der Hilfsmittel bei mündlichen Leistungserhebungen oder deren Ausschluss sind durch die KMBek v. 7. Juni 2011 geregelt.

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