Bestimmungen & Bedingungen

Bitte beachten Sie, dass sich die hier aufgeführten Regelungen auf das alte, achtjährige Gymnasium beziehen. Sobald uns Informationen bezüglich der spät beginnenden Fremdsprachen in im neuen, neunjähirgen Gymnasium vorliegen, werden diese auch hier zu finden sein. 

 

 

 

a) In der 10. Kl.: 4 Wochenstunden, 4 SA; bei Nichtbestehen der 10. Jahrgangsstufe muss das Schuljahr u.U. mit der zuvor abgelegten Fremdsprache wiederholt werden (wenn in dem betreffenden Jahrgang kein sps zustande kam).

b) In der 11./12. Jgst.:  jeweils 3 Wochenstunden. Sps nimmt dabei die Rolle eines Wahlpflichtfachs (2. fremdsprachliches Fach anstelle einer weiteren Naturwissenschaft oder Informatik) ein; in der verbliebenen Pflicht-Naturwissenschaft müssen dann aber alle 4 Kurshalbjahre eingebracht werden. Beachte: Da die Belegungsverpflichtung für die spätbeginnende Fremdsprache auch noch in der 12. Jahrgangsstufe gilt, verringert sich der Stundenrahmen für die sog. individuelle Profilbildung auf 2 (statt 5) Wochenstunden.

c) Spanisch kann, muss aber nicht als mündliches Abitur-Prüfungsfach gewählt werden. In diesem Fall müssen alle 4 Kurshalbjahre eingebracht werden, ansonsten nur 3 von 4 Kurshalbjahren.

d) Die abgelegte Fremdsprache wird im Abi-Zeugnis bestätigt.

e) Latinum: Schülerinnen und Schüler des achtjährigen Gymnasiums, die Latein bereits nach der Jahrgangsstufe 9 abwählen wollen, um eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache zu erlernen, können am Ende der Jahrgangsstufe 9 eine schulinterne Feststellungsprüfung zum Erwerb des Latinums ablegen. Bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache wird dieses "Kleine Latinum" im Jahreszeugnis der Jgst. 9 sowie im Abiturzeugnis bestätigt, wenn am Ende der Jgst. 9 mindestens die Note 4 erreicht wurde.

Zur Notwendigkeit des Latinums als Zulassungsvoraussetzung für verschiedene Studiengänge heißt es auf der Internetseite des Kultusministeriums:

"Generell ist für die Zulassung zur Magisterprüfung und für die Promotion in den geisteswissenschaftlichen Fächern sowie für die Promotion in den Rechtswissenschaften das Latinum Voraussetzung. Die konkreten Zulassungsbedingungen werden in diesem Bereich von der jeweiligen Universität festgesetzt, so dass eine pauschale Antwort nicht möglich ist. Einzelheiten kann man bei den Prüfungsämtern der einzelnen Universitäten erfragen."

Link zum Kultusministerium: Fachinformationen Latein und Griechisch


Weiterführende Informationen
:

PDF-Download: Auswirkungen der Wahl von Spanisch auf die Oberstufe

Quelle: www.gymnasiale-oberstufe-bayern.de

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